Reisebedingungen des Skiclub Kirkel

Reisebedingungen

  1. Als Teilnehmer muss man sich im Klaren darüber sein, dass man in einer Gemeinschaft mit anderen lebt und die Regeln dieser Gemeinschaft akzeptiert.
  2. Bei einer Gruppenfahrt ist es üblich, dass die Teilnehmer für Ordnung und Sauberkeit im Haus und im Bus mitverantwortlich sind.
  3. Bei Verstößen gegen die Regeln der Gemeinschaft, die Ordnung und Disziplin, kann die Gruppenleitung den Ausschluss eines Teilnehmers von der Fahrt aussprechen. Damit erlöschen alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Ski Club Kirkel e.V. in finanzieller Art und in Fragen der Verantwortung.
  4. Die Teilnahmegebühr enthält alle Leistungen, die bei der Ausschreibung angegeben sind.
  5. Mit der Anmeldung wird die Anzahlung laut Ausschreibung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens zu dem in der Ausschreibung/ Bestätigung festgelegten Termin zu begleichen.
  6. Tritt ein Teilnehmer vor Beginn der Reise zurück, muss er die Ausfallkosten tragen. Das sind vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises. Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.
  7. Preis- und Programmänderungen sind nicht vorgesehen. Sollten jedoch aufgrund äußerer Einflüsse (z.B. Änderung der Bedingungen der Leistungsträger, . . .)  witterungs-bedingte Umstände oder höhere Gewalt solche Änderungen notwendig machen, werden sie von den Teilnehmern vorbehaltlos anerkannt.
  8. Fällt eine Freizeit aufgrund höherer Gewalt oder zu geringer Beteiligung aus, so besteht nur Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge.
  9. Für die Erfüllung von Fremdleistungen (Busreise, Skipass, . . . ) haftet der Veranstalter nicht, er tritt lediglich als Vermittler auf. Bedingungen dieser Leistungsträger sind Bestandteil des Reisevertrages.
  10. Als Gerichtsstand ist Homburg vereinbart.

Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmern

  1. Ich bin mit der Teilnahme meines Kindes ausdrücklich einverstanden.
  2. Ich bestätige, dass mein Kind gesund ist und ohne ärztliche Bedenken an sportlichen Veranstaltungen und Fahrten teilnehmen kann.
  3. Bei groben Verstößen bin ich mit der vorzeitigen Beendigung der Freizeit einverstanden und übernehme die mit der vorzeitigen Rückreise meines Kindes und einer Aufsichtsperson entstehenden Kosten.
  4. Ich entbinde die Betreuer von der Aufsichtspflicht, sofern diese es zur Gewährung des nötigen Freiraumes bzw. zur Freizeitgestaltung für notwendig erachten.
  5. Etwaige Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, auch gegenüber Dritten, können nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen geltend gemacht werden.
  6. Für Schäden, die in der Unterkunft und dessen Einrichtungen sowie im Bus entstanden sind, übernehme ich die Haftung.

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Datum, Unterschrift des/der Erziehungsberechtigen


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