Als Teilnehmer
muss man sich im Klaren darüber sein, dass man in einer Gemeinschaft mit anderen
lebt und die Regeln dieser Gemeinschaft akzeptiert.
Bei einer Gruppenfahrt
ist es üblich, dass die Teilnehmer für Ordnung und Sauberkeit im Haus und
im Bus mitverantwortlich sind.
Bei Verstößen gegen die
Regeln der Gemeinschaft, die Ordnung und Disziplin, kann die Gruppenleitung
den Ausschluss eines Teilnehmers von der Fahrt aussprechen. Damit erlöschen
alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Ski Club Kirkel e.V. in finanzieller
Art und in Fragen der Verantwortung.
Die Teilnahmegebühr enthält
alle Leistungen, die bei der Ausschreibung angegeben sind.
Mit der Anmeldung
wird die Anzahlung laut Ausschreibung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens
zu dem in der Ausschreibung/ Bestätigung festgelegten Termin zu begleichen.
Tritt ein Teilnehmer
vor Beginn der Reise zurück, muss er die Ausfallkosten tragen. Das sind vom
30. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises. Ab dem 14. Tag vor
Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.
Preis- und Programmänderungen
sind nicht vorgesehen. Sollten jedoch aufgrund äußerer Einflüsse (z.B. Änderung
der Bedingungen der Leistungsträger, . . .) witterungs-bedingte Umstände
oder höhere Gewalt solche Änderungen notwendig machen, werden sie von den
Teilnehmern vorbehaltlos anerkannt.
Fällt eine
Freizeit aufgrund höherer Gewalt oder zu geringer Beteiligung aus, so besteht
nur Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge.
Für die Erfüllung
von Fremdleistungen (Busreise, Skipass, . . . ) haftet der Veranstalter nicht,
er tritt lediglich als Vermittler auf. Bedingungen dieser Leistungsträger
sind Bestandteil des Reisevertrages.
Als Gerichtsstand ist Homburg vereinbart.
Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmern
Ich bin mit der Teilnahme meines Kindes ausdrücklich einverstanden.
Ich bestätige, dass mein
Kind gesund ist und ohne ärztliche Bedenken an sportlichen Veranstaltungen
und Fahrten teilnehmen kann.
Bei groben Verstößen bin ich mit der vorzeitigen Beendigung der Freizeit
einverstanden und übernehme die mit der vorzeitigen Rückreise meines Kindes
und einer Aufsichtsperson entstehenden Kosten.
Ich entbinde die Betreuer
von der Aufsichtspflicht, sofern diese es zur Gewährung des nötigen Freiraumes
bzw. zur Freizeitgestaltung für notwendig erachten.
Etwaige Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, auch gegenüber Dritten, können
nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen geltend gemacht werden.
Für Schäden, die in der Unterkunft und dessen Einrichtungen sowie im Bus
entstanden sind, übernehme ich die Haftung.